Verlieren Sie kein Fördergeld: Sichern Sie sich bis zu 35 % Ihrer Entwicklungskosten zurück.
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Kein Geld verschenken Viele Unternehmen lassen jedes Jahr Fördergeld liegen – wir machen es abrufbar, rückwirkend bis 4 Jahre.
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Was wir übernehmen
  • Förderfähigkeit prüfen Schnelle Projektanalyse. Klare Go/No-Go-Einschätzung.
  • Antrag & Dokumentation Alle Unterlagen – präzise, prüfsicher, fristgerecht.
  • Behörden & Bescheid Wir führen die Kommunikation bis zur Bewilligung – transparent für Sie.
🛡️ Warum Tresoro‒Consulting?
  • 100+ erfolgreiche Projekte Praxis in Tech, Software & Maschinenbau – hoher Bewilligungs-Track-Record.
  • Maximale Entlastung End-to-End-Begleitung ohne Formularstress. Datensicherheit 100 % Schweizer Datenschutz, verschlüsselte Kommunikation.
Zehntausende Euro bleiben jedes Jahr liegen weil die Forschungszulage ungenutzt bleibt.
Die häufigsten Hürden und wie wir sie für Sie aus dem Weg räumen.

⚠️ Typische Hürden
Komplexe Regeln & unklare Kriterien
Angst vor Bürokratie
Fehlendes F&E-Know-how im Antrag
Unsicherheit zur Förderfähigkeit
✅ So lösen wir das
Klare Go/No-Go-Analyse in 30 Min. – verständlich, konkret, risikofrei
End-to-End ohne Formularstress – Antrag, Doku, Kommunikation
Prüfsichere Argumentation – von F&E-Beschreibung bis Kostenarten
Rückwirkung sichern (bis 4 Jahre) – wir holen versäumte Mittel nach
Wir übernehmen den gesamten Prozess von der Prüfung bis zur Auszahlung.
Unser umfassender Service gewährleistet einen reibungslosen Ablauf bei der Beantragung Ihrer Fördergelder in Belgien. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.
01
Potenzial-Check (30 Min, kostenlos) – realistische Förderquote & Rückwirkung
02
Antragsstrategie – welche Projekte/Kostenarten maximieren den Hebel
Wir erstellen und optimieren alle erforderlichen Antragsunterlagen, um maximale Erfolgschancen zu gewährleisten.
03
Dokumentation & Argumentation – prüfsicher formuliert, inkl. F&E-Beschreibung
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den belgischen Behörden und begleiten den Prüfungsprozess bis zur Entscheidung.
04
Behörden‒Handling Kommunikation & Nachforderungen bis Bescheid
Ihre Vorteile in 30 Sekunden erkennbar
Bis zu 35 % Ihrer F&E-Kosten zurück – rückwirkend bis 4 Jahre
Nur 30 Min Startaufwand – wir übernehmen Antrag, Doku & Behörden
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Prüfsicherer Antrag – klare Go/No-Go-Analyse vorab
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So einfach sichern Sie Ihre Förderung.
Kostenlose Potenzialanalyse
Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und identifizieren die besten Programme für Sie.
Antrag & Dokumentation
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen.
Bescheinigung erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre offizielle Förderbescheinigung.
Eigenständig einreichen beim Finanzamt
Mit unserer Bescheinigung können Sie die Förderung problemlos beim Finanzamt geltend machen.
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Dauert nur 2 Minuten unverbindlich & 100 % datenschutzkonform.
Förderinteresse
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Forschungszulage – Alles, was Sie wissen müssen
Antragssteller
Was ist die Forschungszulage überhaupt?
Die Forschungszulage ist eine staatliche Steuerförderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Seit dem 1. Januar 2020 können Unternehmen bis zu 35 % ihrer förderfähigen Entwicklungskosten als Zulage erhalten – zusätzlich zur normalen Steuererklärung. 👉 Kurz gesagt: Sie bekommen einen Teil Ihrer Lohn- und Entwicklungskosten vom Staat zurück.
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Egal ob Einzelunternehmer, GmbH, AG, GbR oder Start-up – entscheidend ist, dass Sie eigene Entwicklungsarbeit leisten oder Entwicklugnsarbeit in Auftrag gegeben haben.
Welche Branchen profitieren am meisten?
Besonders attraktiv ist die Zulage für: - Technologie-, IT- und Softwareunternehmen - Maschinen- und Anlagenbauer - Elektronik- und Automotive-Entwickler - Medizintechnik, Chemie und Werkstoffentwicklung
Aber auch Dienstleister, Handwerksbetriebe oder Startups mit Entwicklungsanteil können profitieren.
Projekte
Welche Projekte sind förderfähig?
Gefördert werden Tätigkeiten, die einer oder mehreren dieser Kategorien entsprechen: Grundlagenforschung Industrielle Forschung Experimentelle Entwicklung Dazu zählen z. B.: Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Prototypen Software- oder Hardware-Entwicklung Prozess- und Materialoptimierungen
Wie hoch ist die Förderung konkret?
Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage (insb. FuE-Personalkosten). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten für Aufwendungen nach dem 27.03.2024 einen erhöhten Fördersatz von 35 %. Bei Auftragsforschung werden 60 % des gezahlten Entgelts als Bemessungsgrundlage angesetzt – darauf gelten die genannten 25 % bzw. 35 % (effektiv ca. 15 % bzw. 21 % des Auftragsvolumens). Die Bemessungsgrundlage ist auf 10 Mio. € pro Jahr gedeckelt. Daraus ergibt sich ein maximaler jährlicher Zuschuss von bis zu 2,5 Mio. €, für KMU bis zu 3,5 Mio. €.
Welche Kostenarten sind förderfähig?
Förderfähig sind insbesondere: Löhne & Gehälter von Mitarbeitenden, die an FuE-Projekten mitarbeiten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung Auftragsforschung an externe Partner (z. B. Hochschulen, Entwicklungsdienstleister) Teilweise Materialkosten (sofern direkt im Projekt eingesetzt)
Nicht förderfähig sind z. B.: Marketing- & Vertriebskosten Routineproduktion Verwaltungsausgaben
Wie läuft der Antrag ab?
Der Antrag erfolgt in zwei Schritten: 1️⃣ Technischer Antrag bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) → Prüfung, ob das Projekt forschungsrelevant ist.
2️⃣ Finanzieller Antrag beim Finanzamt → Auszahlung der Zulage als Steuergutschrift oder Auszahlung.

Wir übernehmen Schritt 1, danach können Sie bequem den Bescheid beim Finanzamt einreichen.
Wie lange dauert der Prozess? Wie läuft der Antrag ab?
Je nach Umfang und Behörde ca. 8 – 12 Wochen. Nach Bewilligung erfolgt die Anrechnung oder Auszahlung über Ihr zuständiges Finanzamt.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn Sie mit professioneller Begleitung arbeiten, ist das Risiko minimal. Wir prüfen die Förderfähigkeit im Voraus – nur wirklich aussichtsreiche Projekte werden eingereicht.
👉 Sollte dennoch ein Antrag scheitern, entstehen Ihnen keine weiteren Provisionskosten.
Wie oft kann ich die Forschungszulage beantragen?
Sie können unbegrenz viele Anträge einreichen. Jedoch maximal das jeweils gültige Fördervolumen ausreizen (aktuell 12,5 Mio Euro pro Jahr)
Muss ich sensible Projektdetails offenlegen?
Nein. Die Behörden benötigen nur eine technische Kurzbeschreibung – kein offengelegtes Know-how oder Quellcode. Unsere Berater erstellen diese Beschreibung so, dass Ihr geistiges Eigentum geschützt bleibt.
Kann ich mehrere Projekte gleichzeitig fördern lassen?
Ja. Sie können mehrere Projekte pro Jahr einreichen – wichtig ist, dass diese inhaltlich voneinander abgegrenzt sind (z. B. verschiedene Produkte oder Entwicklungen).
Wie wird die Forschungszulage steuerlich berücksichtigt?
Die Zulage wird nachträglich als Steuererstattung gewährt – unabhängig davon, ob Sie Gewinn machen oder nicht. Falls keine Steuerschuld besteht, erfolgt eine direkte Auszahlung auf Ihr Unternehmenskonto.
Warum lohnt sich professionelle Unterstützung?
Die Richtlinien sind komplex – kleine Formulierungsfehler können zur Ablehnung führen. Mit erfahrenen Förderberatern sichern Sie: -Maximale Förderung -Rechtssichere Dokumentation -Reibungslosen Behördenprozess -Erfolgsbasiertes Modell ohne Risiko 💡 Ergebnis: Sie erhalten Ihre Förderung – ohne Formulare, ohne Stress, ohne Risiko.